Allgemeine Geschäftsbedingungen von Creorca

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

Creorca
Petra Thiele
Ockerwitzer Straße 53
01157 Dresden

nachstehend Creorca oder „ich“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail oder über die Website zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich deiner Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.


2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

  • du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast oder
  • du als UnternehmerIn eine Leistung buchst / ein Produkt kaufst
  • dein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass du Verbraucher i. S. d. § 13 BGB bist und du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hast, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast unberührt bleiben. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt

(3) Je nachdem, welche Leistung Creorca erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen, z.B. eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen, ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.

(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB findest du am Ende des Dokuments.

(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.


3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

  • Anfertigen von Grafiken, Illustrationen und anderen Designs
  • Gestaltung und Design von Print- und Digitalprodukten
  • Bearbeitung von Videos
  • Erstellung von 3D Modellen und Visualisierungen
  • Entwicklung von 3D Animationen
  • Beratung bei Design- und Produktauswahl

(2) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote findest du auf der Startseite.

(3) In einem ersten Gespräch klärt Creorca – meist telefonisch, persönlich, per E-Mail, per Video-Chat – vor der finalen Angebotserstellung ab, was du benötigst. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes. Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) ist kostenfrei sowie unverbindlich. Nach dem ersten Gespräch schickt Creorca dir in der Regel dein finales Angebot zu. Sobald du dieses bestätigst beginne ich mit der kostenpflichtigen Bearbeitung.

(4) Für das Produkt Videobearbeitung bist du verpflichtet mir das Rohmaterial zuzusenden. Ich drehe keine Videos, sondern bearbeite nur das Rohmaterial.

(5) Es werden nur Vorlagen für druckbare Dateien erstellt. Du bekommst von Creorca keine fertig gedruckten Produkte zugeschickt.


4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Creorca vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

(2) Mit Annahme des Angebots akzeptierst du die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.


5 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt Creorca von dir die folgenden Daten:

  • E-Mail-Adresse
  • Vor- und Nachname
  • Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)
  • Telefonnummer

(2) Die von dir mitgeteilten Daten verwendet Creorca ohne deine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine darüberhinausgehende Nutzung deiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf deiner ausdrücklichen Einwilligung. Du hast die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Annahme des Angebots vorzunehmen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann von dir jederzeit widerrufen werden.

(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert Creorca deine Daten nur im Rahmen unserer steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(4) Bei einer Änderung deiner persönlichen Angaben, bist du selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Schicke uns dazu bitte eine E-Mail an info@creorca.com mit deinen geänderten Kontaktdaten.


6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Als Verbraucher steht dir nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem du das Angebot von Creorca angenommen hast. Du kannst innerhalb von 14 Tagen deine Beauftragung kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt.


7 Modalitäten der Leistungserbringung bei Leistungen

(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt Creorca dir die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nichts anderes vereinbart wird, bist du zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmst du die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.

(2) Es wird keine genaue Anzahl an Korrekturen festgelegt. Achte bitte darauf, mir zeitnah ein ausführliches Feedback zu geben. 

(3) Nach Vorlage der Konzeptvorschlägen / Entwürfen hast du den von dir gewünschten Vorschlag innerhalb von vier Wochen gegenüber Creorca freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge / Entwürfe, kann Creorca nach Ablauf der Vier-Wochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikleistungen fortfahren. Darauf wirst du nochmals hingewiesen.

(5) Lehnst du den Konzeptvorschlag/Entwurf von mir in jeweils wesentlich geänderter, deinen Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat Creorca das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) Creorca übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Leistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen alleine dir.


8 Erstellung von Grafikleistungen durch Creorca

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch dich oder durch das Verstreichen der Abnahmefrist von vier Wochen ohne Rückmeldung von dir bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 7 Abs.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt Creorca die Grafikleistung entsprechend, den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und der bisherigen Kommunikation der Parteien, ergeben.

(2) Nach Freigabe des Konzepts durch dich oder durch das Verstreichen der Vier-Wochen-Frist ohne Rückmeldung von dir bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 7 Abs.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entwickelt Creorca das Design entsprechend der eingeholten Informationen, die sich aus der Vorarbeit ergeben haben.


9Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Leistungen / Unterlagen / Entwürfe

(1) Creorca behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von Creorca erstellten Grafikleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Creorca und ist entsprechend zu vergüten.

(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt Creorca dir die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von mir erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Du erwirbst die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(3) Wünschst du nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, ist Creorca zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.

(4) Bei Creorca verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(5) Auf Anfrage durch Creorca bist du verpflichtet, mir Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(6) Die Übertragung der dir eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Creorca.


10 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Du hast mir alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Ablaufplan wird dir mit dem Angebot zugeschickt bzw. mitgeteilt. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) hast du Creorca alle zur Entwicklung und Fertigstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • Ausgefülltes Anfrageformular
  • Texte (z.B. Word-Dokumente, .rtf, .txt, PDF-Dateien)
  • Bilder, Grafiken (inkl. Logos) (z.B. .png, .jpg, .gif)
  • Videos: (z.B. YouTube-Link, .mp4)

Die Daten sollen idealerweise nicht als E-Mail-Anhang gesendet werden, sondern mittels eines gesonderten Ordners über Dropbox bereitgestellt werden (dafür stellt Creorca einen gesonderten Uploadordner bereit).

(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten bist alleine du als Kunde verantwortlich. Zudem übermittelst du mir die Information ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern Creorca Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, hast du als Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf die Creorca übertragen werden können. Du stellst Creorca von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(4) Die fertigen Leistungen werden in der Regel mittels Download-Link über Dropbox versandt.

(5) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt Creorca mit dem jeweiligen Kunden ab.

(6) Fragen seitens Creorca hast du innerhalb von 14 Werktagen in Textform zu beantworten.

(7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung des Kunden zu Verschiebungen der Planung von Creorca kommen, die wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben (z.B. weil andere Aufträge nicht angenommen werden konnten), wird dieses mit 25% eines üblichen Tagessatzes vergütet. Du hast das Recht nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch dich entstanden ist.


11 Abnahme der Leistungen

(1) Nach Fertigstellung der Leistung hast du die Leistung innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Grafikleistung als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.

(2) Eventuelle Mängel an der Leistung müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an Creorca übermittelt werden.


12 Fristen von Creorca und höhere Gewalt

(1) Für Creorca vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Creorca setzt voraus, dass ich sämtliche, von dir zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten habe. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Creorca nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


13 Vergütungsmodalitäten

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Creorca genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen durch Creorca ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch Creorca erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von mir üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe durch dich nicht abgenommen werden.

(3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Kunde gesondert vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Creorca ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

(5) Soweit du Leistungen von Creorca in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Creorca gewährt.


14 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

(1) Creorca ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Creorca berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(2) Die Rechnungsstellung durch Creorca erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an dich versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an mich zu zahlen.

(4) Gerätst du in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Creorca berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe hast du je Mahnung durch Creorca 5,– € zu zahlen. Ich bin weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Creorca.

(5) Es fallen für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann Creorca die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dir Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

(6) Du bist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Creorca ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.


15 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Nichtzahlung der Anzahlung
  • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
  • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich
    daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
  • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der
    Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die
    ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des
    Geschäftsbetriebs.

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Creorca sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.


16 Übertragung des Vertrages

Creorca ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung durch dich als Kunde bedarf.


17 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Creorca bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung und auch – je nach Auftrag – den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages an.

(2) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.


18 Know-How-Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Du bist dir der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die du während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhältst (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-How), die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind), dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtest du dich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem bist du nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis meinerseits. Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials bist du berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit mir zu sprechen / zu schreiben. Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus

(2) Nicht von der Geheimhaltung sind folgende Informationen, die

  • bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt waren
  • die unabhängig von mir entwickelt wurden,
  • bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.

(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.


19 Haftung von Creorca und Verjährung

(1) Creorca haftet dir gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von Creorca auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(3) Farben werden von dir nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

(4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von Creorca, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung von dir und nicht Aufgabe von Creorca. Creorca haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.

(5) Wird Creorca von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellst du Creorca von der Haftung frei und erstattest Creorca sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Creorca bleibt hiervon unberührt.

(6) Für Schäden an durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist die Haftung von Creorca auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Creorca nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(7) Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit für Creorca. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.

(8) Creorca haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Creorca liegen.

(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Creorca verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von Creorca. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Creorca sowie Dritten, die durch Creorca eingeschaltet wurden.


20 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere dich rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Du hast nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht.


21 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Soweit du bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in Steinhagen.

(3) Wir weisen dich darauf hin, dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaige ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.


Version der AGB: Version 1.0
Stand der AGB: 29.07.2023